Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen eine hochwertig ausgestattete 3-Zimmer-Wohnung im Erstbezug, ideal für junges Paar, in einem hochwertig sanierten Mehrfamilienhaus.
Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und verfügt über einen großen Balkon.
Das Haus verfügt über einen schönen Hof.
Bitte beachten Sie: Der Eigentümer wünscht keine Hundehaltung in der Wohnung.
Zur Wohnung ist leider kein Stellplatz anmietbar.
Ausstattung
- Hochwertig saniert und komfortabel!
- pflegeleichte Laminatböden im Flur und Wohnräumen
- geräumiges und helles Wohnzimmer
- alle Räume vom Flur begehbar
- mit separater Küche, mit Balkonzugang
- großer Balkon mit Blick in den grünen Hof
- der hochwertige Charakter der Wohnung wird durch hochwertige Innentüren, Holz-Thermofenster unterstrichen
- modernes Tageslichtbad mit Wanne und Waschmaschinenanschluss, edel gefliest
- alle Wände glatt gespachtelt und weiß gestrichen
- zur Wohnung gehörender Kellerraum
Derzeit befindet sich das Gebäude in der Komplettsanierung. Eine Besichtigung der Baustelle ist möglich. Die Innenfotos stammen von einem ähnlichen Projekt des Bauträgers, diese dienen nur zur Veranschaulichung der Ausstattung.
Lagebeschreibung
Gute Wohnlage und grünes Umfeld, in der Nähe finden Sie Parkanlagen, zahlreiche Kleingärten, das Rosenthal und die Elsteraue.
In direkter Nachbarschaft befinden sich viele stilvoll renovierte Häuser mit wunderschönen Backstein- und Stuckfassaden.
Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar, eine gute Nahverkehranbindung ist gegeben.
Das Stadtzentrum ist in wenigen Minuten erreichbar. Ausreichend kostenfreie Parkflächen sind vor dem Haus und in den Seitenstraßen vorhanden.
Sonstiges
Sind Sie an weiteren Immobilienangeboten interessiert, bitte sprechen Sie uns unter Tel. 0341 9625107 oder 0152 02896950 an, wir inserieren nur ein Teil unserer aktuellen Mietangebote.
Alle Angaben zum Objekt und dem Mietpreis sowie Größen der Wohnung, beruhen auf den Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewährleistung.
Gemäß § 16 EnEV Abs. 4 Satz 2 sind Baudenkmäler (auch Ensembles) von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen.